Kaminofenplatten / Funkenschutzplatten

 

Egal wo Sie einen Kamin aufstellen wollen, der Brandschutz ist oberstes Gebot. Das gilt auch für den Untergrund, denn nicht jeder Boden ist feuerfest. Eine Funkenschutzplatte ist Vorschrift, wenn der Kaminofen auf Teppich, Holz oder anderen brennbaren Materialien steht. Was die Vorschriften regeln, was Sie beachten müssen, welche unterschiedlichen Formen und Dekore es gibt und wie die Platte letztendlich eingebaut wird, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Die Aufgabe der Kaminbodenplatte

Das Risiko, welches von Funken und glühenden Materialien ausgeht, sollten Sie niemals unterschätzen. Vor allem, wenn Ihr Kamin auf einem brennbaren Boden steht. Landen Funken auf dem Parkett, beschädigen sie die Dielen. Kommen  Funken mit Teppichboden oder einem angrenzenden Teppich in Kontakt, besteht höchste Brandgefahr. Eine Kaminofen-Bodenplatte erfüllt drei wichtige Aufgaben:

  • Eine Kaminofenplatte bietet einen zuverlässigen Schutz vor Brandschäden am Boden rund um den Kamin.
  • Eine Kaminofenplatte schützt vor Schmutz auf Teppichböden, Laminat oder Parkett und verhindert, das der Fußboden nicht beschädigt wird, falls einmal ein Kaminbesteck, Kohlebrikett oder Holzscheit versehentlich herunter fällt.
  • Zusätzlich gleichen Kaminofenplatten die Druckbelastung des Bodens durch den Ofen aus. Durch ein Verzicht auf Platten dieser Art kann das Gewicht des Kaminofens den Boden beschädigen. Entscheiden Sie sich dabei für ein Modell aus Glas profitieren Sie zusätzlich von einer optischen Aufwertung.

Vorschrift

Rechtliche Grundlagen für die Anwendung einer Bodenplatte für einen Kaminofen wird, wie alle Kaminofen Vorschriften auch, durch die Feuerungsverordnung der Bundesländer (FeuVO) geregelt. Laut dieser Vorschrift ist eine Montage der Platten immer dann verpflichtend, wenn Sie Ihren Kaminofen auf einem Teppichboden, Holz, Laminat oder auf einem anderen Untergrund, der brennbar ist, platzieren. Nur bei Fliesenböden können Sie auf die schützenden Platten verzichten. Bei Fußböden aus brennbaren Materialien gibt die FeuVO demgegenüber auch an, welche Mindestabmessungen  eine Funkenschutzplatte aufweisen muss.
Ausgehend von der Ofen-Größe muss sich eine Bodenplatte auf mindestens 50 Zentimeter nach vorne und jeweils mindestens 30 Zentimeter seitlich über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken. Diese Vorschrift zu den Abständen müssen Sie beim Kauf einer Glasplatte zwingend einhalten. 

 

Bodenplatten aus Glas

bestehen aus bruchsicherem Einscheibensicherheitsglas (ESG). Es reichen bei einer solchen Platte bereits Stärken von sechs Millimetern. Wir bieten Glasplatten in unterschiedlichen Formen und Dekoren an. Hochwertige Glasplatten verfügen zusätzlich über einen optisch hervorstechenden, geschliffenen Rand (Fase). Eine solche Platte wertet sowohl Ihren Ofen als auch das gesamte Ambiente Ihres Wohnraums auf. Glasplatten können auch bei leicht unebenen Böden eingesetzt werden, da sie eine hohe Biegetoleranz besitzen.
 

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